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   VerfG Brandenburg, 20.11.2015 - VfGBbg 71/15   

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https://dejure.org/2015,35640
VerfG Brandenburg, 20.11.2015 - VfGBbg 71/15 (https://dejure.org/2015,35640)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2015 - VfGBbg 71/15 (https://dejure.org/2015,35640)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2015 - VfGBbg 71/15 (https://dejure.org/2015,35640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 10 Verf BB, § 45 Abs 2 VerfGG BB
    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde ist nach dem allein maßgeblichen Landesrecht unzulässig, wenn der Abschluss eines nicht von vornherein aussichtslosen Anhörungsrügeverfahrens nicht abgewartet wird.

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 10; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Anhörungsrügeverfahren als Zugangsvoraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2015 - VfGBbg 71/15
    Bei dem Erfordernis der Rechtswegerschöpfung handelt es sich um eine gesetzliche Zugangsvoraussetzung, die nicht nachgeholt werden kann (Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09; vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, alle unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Dieses muss vor Anrufung des Verfassungsgerichts abgeschlossen sein (Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, alle unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2015 - VfGBbg 43/15

    Subsidiaritätsprinzip; Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2015 - VfGBbg 71/15
    Bei dem Erfordernis der Rechtswegerschöpfung handelt es sich um eine gesetzliche Zugangsvoraussetzung, die nicht nachgeholt werden kann (Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09; vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, alle unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Dieses muss vor Anrufung des Verfassungsgerichts abgeschlossen sein (Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, alle unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12

    Begründungserfordernis; Subsidiarität; Anhörungsrüge; nachträglich

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2015 - VfGBbg 71/15
    Dieses muss vor Anrufung des Verfassungsgerichts abgeschlossen sein (Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, alle unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 49/09

    Aussetzung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zur Ausschöpfung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2015 - VfGBbg 71/15
    Bei dem Erfordernis der Rechtswegerschöpfung handelt es sich um eine gesetzliche Zugangsvoraussetzung, die nicht nachgeholt werden kann (Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09; vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, alle unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 27/16

    Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Grundrechtsrüge; Anhörungsrüge;

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV) geltend gemacht, dann gehört die Anhörungsrüge zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Regelfall abhängig ist (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. September 2005 - VfGBbg 38/05 - und vom 20. November 2015 - VfGBbg 71/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 24/16

    Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; offensichtlich aussichtslos

    Die gegen diesen Beschluss erhobene Anhörungsrüge war vorliegend nicht geeignet, die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. Beschluss vom 20. November 2015 - VfGBbg 71/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 122, 190, 197).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 15/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschluss über

    Zum Rechtsweg in diesem Sinne gehört auch die Anhörungsrüge, wenn - wie hier - Gegenstand der Verfassungsbeschwerde (auch) die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV ist (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2015 - VfGBbg 71/15 -, vom 19. September 2014 - VfGBbg 18/14 - und vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 144/17

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Urteilsverfassungsbeschwerde insb

    Da mit der Beschwerdeschrift ausdrücklich (auch) eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 Landesverfassung (LV) geltend gemacht wird, gehört die Anhörungsrüge zum Rechtsweg (vgl. Beschlüsse vom 20. November 2015 - VfGBbg 71/15 -, vom 19. September 2014 - VfGBbg 18/14 - und vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 135/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

    Die gegen den Beschluss über die Erinnerung erhobene Anhörungsrüge hatte keine Auswirkung auf die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde (vgl. Beschluss vom 20. November 2015 - VfGBbg 71/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 122, 190, 197).
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